Zur Zeit können wir das Ganztagsangebot Mangels Personal leider nicht anbieten!
Für die Grundschule bieten wir bis 15.20 Uhr eine offene Ganztagsschule.
Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. In diesem Rahmen sind die
Bundesländer alleinige Inhaber der Kulturhoheit, hieraus begründet sich das Recht aber auch die Pflicht der Länder, schulrechtliche Bestimmungen zu erlassen. Hierunter fällt insbesondere die
Festlegung der Schulstruktur in Schulformen, die trotz grundlegender Abkommen der Bundesländer über wesentliche Schul- und Bildungsfragen innerhalb eines bestimmten Rahmens unterschiedlich
geregelt sein können.
Die in Niedersachsen möglichen Schulformen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) im Einzelnen geregelt. Die Schulformen sind durch ihre
Zugangsvoraussetzungen, ihren pädagogischen Inhalt und ggf. ihre Abschlüsse geprägt.
Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen fort und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn ihrer Schüler/innen.
Die vorangegangenen Informationen sind der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums entnommen. Für weitere Informationen wechseln Sie bitte zu http://www.mk.niedersachsen.de/master/C891212_N304052_L20_D0_I579.html
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